Anerkennung von Führerscheinen

Wer bereits einen Bootsführerschein besitzt oder einen Kombinationskurs besucht, kann sich in vielen Fällen die Theorie- oder Praxisprüfung ersparen.

Vorhandener Führerschein

Angestrebter Führerschein

Sportbootführerschein - Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen Segeln Bodenseeschifferpatente Kategorie D
Anerkannt wird: Praxis
Erforderlich: Theoretische Ergänzungsprüfung
DSV-A-Schein
ausgestellt bis 31.03.1989
Bodenseeschifferpatente Kategorie D
Anerkannt wird: Praxis
Erforderlich: Theoretische Ergänzungsprüfung
Sportbootführerschein - Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen Motor
(ausgestellt vom DSV oder DMYV)
Bodenseeschifferpatente Kategorie A
Anerkannt wird: Praxis
Erforderlich: Theorieprüfung
Sportbootführerschein - Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
Bodenseeschifferpatente Kategorie A
Anerkannt wird: Praxis
Erforderlich: Theorieprüfung
  Sportbootführerschein - Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Motor)
Anerkannt wird: Praxis
Erforderlich: Theorieprüfung
Sportküstenschifferschein
Sportseeschifferschein
Sporthochseeschifferschein
Bodenseeschifferpatente Kategorie D
Anerkannt wird: Praxis
Erforderlich: Theoretische Ergänzungsprüfung
Bodenseeschifferpatente
Kategorie A/D
Sportbootführerschein - Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen Segeln/Motor
Anerkannt wird: Theorie und Praxis, d.h. keine Prüfung erforderlich, nur schriftlicher Antrag an DSV + Umschreibegebühr
  Sportbootführerschein - Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
Anerkannt wird: Praxis Motor
Erforderlich: Theorieprüfung

Alle Angaben ohne Gewähr