Internationales Zertifikat

Das Internationale Zertifikat dient Führern von Sportbooten als (international einheitlicher) Nachweis ihrer Qualifikation im Ausland.

Es wurde gem. der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommisssion der Vereinten Nationen in Deutschland am 01.10.1999 und am 01.04.2000 eingeführt.
Die amtlichen Wassersportführerscheine sind um eine dritte Seite erweitert worden, die das Internationale Zertifikat (für den jeweiligen Geltungsbereich) enthält.
Die Resolution Nr. 40 wurde vom Europäischen Sportschifffahrtsverband angeregt, um einer in Aussicht gestellten EU- und europäischen Regelung zuvorzukommen und neben den nationalen Befähigungszeugnissen weltweit mit nur einem einzigen Papier auszukommen.