Sporthochseeschifferschein (SHS)

Allgemeine Informationen

  • Empfohlener amtlicher Führerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen in der weltweiten Fahrt.
  • Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.
  • Der SHS ist international gültig und wird in allen Ländern anerkannt.
  • Geltungsbereich: Weltweite Fahrt (alle Meere).

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Besitz Sportbootführerschein - Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
  • Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportseeschifferscheins als Skipper, Coskipper oder Wachführer (im Gegensatz zum SSS genügt stellvertretende Wachführung nicht).
  • Passbild (38x45mm, Halbprofil, ohne Kopfbedeckung), mit Namen versehen.

Prüfung

  • Die Prüfungen zum Sporthochseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferschein - Verordnung abgenommen.
  • Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern Navigation, - Schifffahrtsrecht und Wetterkunde. Es sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse u. a. der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern).
  • Praxis: Handhabung des Sextanten (ca. 10 Minuten, Erklärung/Überprüfung der drei gängigen Fehler und Durchführung einer Vertikal-Winkel-Messung).
  • Mündliche Prüfung: Handhabung von Yachten (organisatorische, technische und seemännische Aspekte der Führung von Yachten; Fahren in schwerem Wetter; Verhalten in wirbelsturmgefährdeten Gebieten).

Weitere Informationen