Sportseeschifferschein (SSS)

Allgemeine Informationen

  • Empfohlener amtlicher Führerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen im küstennahen Bereich.
  • Der Sportseeschifferschein (SSS) ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.
  • Der SSS ist international gültig und wird in allen Ländern anerkannt.
  • Geltungsbereich: Küstennahen Seegewässer (alle Meere bis zu 30 sm Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres).

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Besitz Sportbootführerschein - Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
  • Besitz des SKS und Nachweis, dass nach dem Erwerb des SKS mindestens 700 Seemeilen auf Yachten im Seebereich zurückgelegt wurden oder
    Nachweis, dass nach dem Erwerb des Sportbootführerscheins See mindestens 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich als Wachführer oder dessen Vertreter zurückgelegt wurden.
  • Passbild (38x45mm, Halbprofil, ohne Kopfbedeckung), mit Namen versehen.

Prüfung

  • Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferschein - Verordnung abgenommen.
  • Die Prüfung zum Erwerb des Sportseeschifferscheins soll zeigen,
    • ob der Bewerber ausreichende Kenntnisse der maßgebenden schifffahrtsrechtlichen Vorschriften und
    • die erforderlichen navigatorischen und seemännisch technischen Kenntnisse zur sicheren Führung einer Yacht in den Küstengewässern hat und zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist.
  • Die Prüfung zum Erwerb des Sportküstenschifferscheines besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.
  • Die Theorieprüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern Navigation, - Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde und kann auch in Teilprüfungen innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden. Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen.
  • Für den Prüfungsteil "Navigation" sind folgende Hilfsmittel mitzubringen:
    • Übungsseekarte
    • Begleitheft "Hilfsmittel für Ausbildung und Prüfung" vom DSV-Verlag
    • Vordrucke für das Radarplotten
    • Zirkel und Kursdreiecke
    • Daneben sind die Karte 1/INT 1 (Zeichen, Abkürzungen Begriffe in deutschen Seekarten) und ein Taschenrechner zugelassen.
  • In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver und Radar) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.
  • Die Praxisprüfung muss an einem Seehafen (Nord-, Ostsee) mit einem dementsprechenden ausgerüsteten Schiff (Radar, GPS) abgelegt werden. Näheres in unseren Kursen.
  • Beide Teilprüfungen - Theorie und Praxis - müssen innerhalb von 36 Monaten abgelegt werden.

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