Ferienpatent für den Bodensee

Bei den Landratsämtern am Bodensee kann einmal im Jahr ein auf vier zusammenhängende Wochen befristetes Ferienpatent beantragt werden, sofern man im Besitz eines gültigen deutschen Befähigungsnachweises ist.

Anerkannt werden folgende Führerscheine:

das Mindestalter für die Anerkennung des Segelscheines liegt bei 14 Jahren, das für die Anerkennung des Motorbootscheines bei 18 Jahren.