Bodenseeschifferpatent
- Zur Führung eines Fahrzeugs mit Maschinenantrieb, dessen Leistung 4,4 kW (6 PS) übersteigt sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 qm Segelfläche ist ein Schifferpatent erforderlich.
- Das Patent wird in folgenden Kategorien erteilt:
- Kategorie A: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen,
- Kategorie B: Fahrgastschiffe;
- Kategorie C: Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb;
- Kategorie D: Segelfahrzeuge.
- Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über 4,41 kW (6 PS) ist der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich.
Geltungsbereich
Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke Schaffhausen.
(Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.)
Mindestalter
- 18 Jahre für die Kategorie A = Motorboote
- 14 Jahre für die Kategorie D = Segelboote
Zulassung
- Passbild (38x45mm, Halbprofil, ohne Kopfbedeckung), mit Namen versehen.
- Der Bewerber muss
- das Mindestalter erreicht haben (s.o.)
- körperlich und geistig zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes Hör-, Seh- u. Farbunterscheidungsvermögen besitzen.
Hierfür ist ein amts- oder fachärztliches Zeugnis vorzulegen
Formblatt
- persönlich zuverlässig sein, so dass er nach seinem bisherigen Verhalten erwarten lässt, dass er als Schiffsführer die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht nehmen wird.
Prüfung
- Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter Bodenseekreis, Lindau und Konstanz abgenommen. Bei diesen Landratsämtern kann einmal im Jahr ein auf vier zusammenhängende Wochen befristetes "Urlaubs-Schifferpatent" beantragt werden, sofern man im Besitz eines gültigen deutschen Befähigungsnachweises ist
- Die Prüfung zum Erwerb des Bodenseeschifferpatentes besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.
- Die Theorieprüfung erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren (Ankreuzsystem).
- Die praktischen Prüfungen sind auf patentpflichtigen und zugelassenen Booten jener Kategorie abzulegen, für welche das Schifferpatent erworben werden soll.
- Das Patent kann erteilt werden, wenn die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden ist, oder nachgewiesen ist. Beide Prüfungsteile müssen innerhalb von 12 Monaten bestanden und bei derselben Prüfungsbehörde abgelegt sein.
Wichtig
- Das Bodenseeschifferpatent kann ohne zusätzliche Prüfung in den amtlich vorgeschriebenen bundeseinheitlichen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden.
- Wer das Schifferpatent A (Motor) mit dem Zusatz "Navigation" hat, erhält eine Prüfungsbescheinigung, die von der praktischen Prüfung für den amtlichen Sportbootführerschein See befreit.
- Inhaber der Sportbootführerscheine Binnen des DSV und des DMYV und des Sportbootführerscheines See sind von der praktischen Prüfung befreit.
Weitere Informationen
- Landratsamt Bodenseekreis, PA für Bodenseeschifferpatente
Internet
- Landes-Segler-Verband Baden-Württemberg
www.seglerverband-bw.de
- Aktuelle
Prüfungstermine -
Broschüre Bootsführerscheine DMYV

