Sach- und Fachkunde Nachweis Seenotsignalmittel
nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht
Für den Erwerb und Transport pyrotechnischer Seenotsignale verlangt der Gesetzgeber den Nachweis einer Sach- und Fachkunde. Während z.B. Handfackeln ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, muss für den Erwerb und den Transport von pyrotechnischer Seenotsignalen oder einer Seenotsignalpistole (samt der dazugehörigen Munition) einen umfassenden Sach- und Fachkundenachweis auf der Grundlage des Waffen- und des Sprengstoffgesetzes abgelegt werden. Dieser Nachweis wird im Yachtsport umgangssprachlich als „Pyroschein” bezeichnet. Es gibt einen einfachen Sach- und Fachkundenachweis für die Seenotsignale der Unterklasse T 2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, Rauchsignal, Handfackel) sowie einen erweiterten Nachweis, der zusätzlich zum Erwerb einer Seenotsignalpistole berechtigt.
Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Zulassungsvoraussetzungen sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und der Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen.
Die Prüfungen nehmen die
Prüfungsausschüsse
für amtliche Sportbootführerscheine des DSV ab.
Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden
Fragen- und Antwortenkatalog
zu beantworten.
Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen (Fallschirm-Signalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose), Signalgeber mit Magazin/Trommel und Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/ Versagern).
Die Einzelheiten enthält die
Prüfungsordnung![]()
Die Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises (SKN) nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kal. 4 (26,5 mm) und die dazu gehörige Munition werden fortgeführt, sobald die geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft sind.
Ausbildung
Eine theoretische und praktische Einweisung in die Handhabung von Seenotsignalmitteln erfolgt im Rahmen unserer Theoretischen Einweisungsabende zum Sportbootführerschein See (jeweils wöchentlich von Mitte März bis Ende April). Näheres hierzu in unseren Kursen bzw. auf Anfrage.

