Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel
nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht

Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Signalpistole mit Munition, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, ist bereits die Verfügungsgewalt über eine Signalpistole oder Signalraketen nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Zum Kauf einer Signalpistole benötigt man sogar eine Waffenbesitzkarte.

Am 01.08.2005 ist eine neue Prüfungsordnung für die Prüfung des Sachkundenachweis Seenotsignalmittel in Kraft getreten. Prüfungen nach der alten Verordnung werden nicht mehr durchgeführt. Der Fragenkatalog umfasst insgesamt 120 Fragen zu den Themen Gesetzeskunde aus dem Waffen-, Straf-, Sprengstoff- und Seeverkehrsrecht sowie Gerätekunde. Der Prüfungsbogen umfasst 30 Fragen, die Prüfungszeit ist 60 Minuten für die Theorie. Bei bestandener Theorie erfolgt im Anschluss eine praktische Prüfung. Dort müssen von 5 Aufgaben 4 bestanden werden. Nach bestandener Prüfung wird der Sachkundenachweis (SKN) ausgestellt. Ein Eintrag in einen Führerschein ist nicht mehr möglich. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Besitz eines Sportbootführerscheines, die Vollendung des 18. Lebensjahres und ein Lichtbild.

Mindestalter

Prüfung

Ausbildung

Eine theoretische und praktische Einweisung in die Handhabung von Seenotsignalmitteln erfolgt im Rahmen unserer Theoretischen Einweisungsabende zum Sportbootführerschein See (jeweils wöchentlich von Mitte März bis Ende April). Näheres hierzu in unseren Kursen bzw. auf Anfrage.