Übersicht Wassersportführerscheine
Sportbootführerschein Binnen (SBF-Binnen)
Der Sportbootführerschein Binnen ist amtlich vorgeschrieben für Sportboote bis 15 m Länge, die mit einem Motor über 3,68 kW (5 PS) ausgerüstet sind. Für Berliner Gewässer ist dieser Schein auch für Segelboote und Surfbretter ab 3 qm Segelfläche vorgeschrieben.
- Geltungsbereich: Alle Binnenschifffahrtsstrassen, Rhein, Mosel, Donau und Berliner Gewässer
- Mindestalter: 14 Jahre - eingeschränkt für Segelyachten, 16 Jahre - Motor- und Segelyachten
- Zulassungsbedingungen: Ärztliches Zeugnis (Formblatt), Passfoto, Kopie des Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnis
- Prüfung: Die theoretische Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die praktische Prüfung Segeln wird am Bodensee, die praktische Prüfung Motor in Stuttgart/Neckar abgenommen. Beide Teilprüfungen müssen innerhalb von 1 Jahr abgeschlossen sein.
Sportbootführerschein See (SBF-See)
Der Sportbootführerschein See ist vorgeschrieben für Sportboote, die mit einem Motor über 3,68 kW (5PS) ausgerüstet sind.
- Geltungsbereich: Seeschifffahrtsstraßen (= Küstengewässer) bis zur 3-Seemeilen-Grenze
- Mindestalter: 16 Jahre
- Zulassungsbedingungen: Ärztliches Zeugnis, Kopie des Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnis, Passfoto
- Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung werden an einem Tag in Stuttgart-Hofen durchgeführt.
Der Sportbootführerschein See wird in den meisten Staaten mit Führerscheinpflicht anerkannt. Der Theoriekurs zum Erwerb dieses Scheines findet im Rahmen des Kurses Sportküstenschifferschein (SKS) statt. Beide Führerscheine können somit in einem Kurs und preiswert (nur Kursgebühr für den SKS) erworben werden.
Sportküstenschifferschein (SKS)
Als Befähigungsnachweis zum Führen von Yachten in den Küstengewässern wird der amtliche, freiwillige Sportküstenschifferschein angeboten. Der SKS wird für Segelyachten (Segel und Antriebsmaschine) und für Motoryachten (nur Antriebsmaschine) angeboten und ist der amtliche Einstiegsschein für das Segeln an der Küste.
Geltungsbereich
- Geltungsbereich: Gewässer aller Meere im Bereich bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Küste
- Mindestalter: 16 Jahre
- Zulassungsbedingungen: Voraussetzung für den Erwerb ist der Besitz des Sportbootführerscheines-See und eine erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Prüfung. Für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich erforderlich.
- Prüfung:
Die Theorieprüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Benötigt werden zur Theorieprüfung die Seekarten Nr. 30 und 1875.
Die praktische Prüfung kann im Rahmen von Ausbildungstörns an der Ost- oder Nordsee bzw. am Mittelmeer abgelegt werden. Siehe hierzu die Törnangebote unserer Partner Wassersport Schattmaier, Stuis-Törns und Schoenicke Skipperteam.
Theorie- und Praxisprüfung sind innerhalb von 2 Jahren abzulegen.
Sportseeschifferschein (SSS)
Der freiwillige, amtliche Sportseeschifferschein ist ein Befähigungsnachweis für Führer von Yachten, Ausbildungs- und Traditionsschiffen im Küstenbereich und kann für Segelyachten (Segel und Antriebsmaschine) bzw. Motoryachten (nur Antriebsmaschine) erworben werden.
- Geltungsbereich: Küstengewässer, d.h. die Gewässer aller Meere bis zu 30 sm Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Zulassungsbedingungen: Besitz des Sportbootführerscheines See
- Erfahrungsnachweis:
Bei Besitz des SKS oder des DSV-BR-Scheines: 700 sm auf Segelyachten im Seebereich.
Ohne SKS bzw. DSV-BR-Schein: 1000 sm als Wachführer oder dessen Vertreter auf Yachten im Seebereich. - Prüfung:
Die Theorieprüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Prüfungsfächer sind: Navigation, Schifffahrtsrecht, Seemannschaft und Wetterkunde.
Die Praxisprüfung kann im Bereich Ostsee, Nordsee, Mittelmeer oder Atlantik durchgeführt werden. Geprüft werden Seemannschaft, Navigation, Wetterkunde, Motor, E- und Gasanlagen.
Theorie- und Praxisprüfung sind innerhalb von 3 Jahren abzulegen.
Sporthochseeschifferschein (SHSS)
Der freiwillige, amtliche Sporthochseeschifferschein ist ein Befähigungsnachweis für Führer von Yachten, Ausbildungs- und Traditionsschiffen in der weltweiten Fahrt und kann für Segelyachten (Segel und Antriebsmaschine) bzw. Motoryachten (nur Antriebsmaschine) erworben werden.
- Geltungsbereich: weltweit, d.h. alle Meere.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Zulassungsbedingungen: Besitz des Sportseeschifferscheines
- Erfahrungsnachweis: 1000 sm als Wachführer auf Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel im Seebereich, davon mindestens 500 sm vor der theoretischen Prüfung.
- Prüfung: Die Theorieprüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Prüfungsfächer sind: Navigation, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde. Eine Praxisprüfung muss nicht abgelegt werden.
Bodenseeschifferpatente (BP)
Das Bodenseeschifferpatent ist vorgeschrieben für Fahrzeuge mit Maschine über 4,41 kW (6 PS) und für Segelboote mit mehr als 12 qm Segelfläche.
- Geltungsbereich: Bodensee
- Mindestalter: Kategorie A (Motorboot): 18 Jahre, Kategorie D (Segelboot): 14 Jahre
- Zulassungsbedingungen: Ärztliches Zeugnis (Formblatt)
- Prüfung: Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und findet vor den Prüfungsausschüssen der Landratsämter am Bodensee statt.
Wir empfehlen unseren Kursteilnehmern, die Bodenseeschifferpatente in Kombination mit dem Sportbootführerschein (Binnen bzw. See) zu erwerben, denn: Das Bodenseeschifferpatent kann ohne zusätzliche Prüfung in den amtlichen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden und beim Erwerb des Sportbootführerscheines See werden Prüflinge, die das Bodenseeschifferpatent Kategorie A mit dem Zusatz „Navigation" besitzen, von der praktischen Prüfung befreit. Umgekehrt: Für Inhaber des Sportbootführerscheines (Binnen oder See) entfällt die praktische Teilprüfung zum Bodenseeschifferpatent.
Die ermäßigten Kursgebühren für Kombinationskurse sind aus unseren Anmeldeunterlagen ersichtlich.
Auswärtige und Urlauber können gegen Vorlage des Sportbootführerscheines Binnen (o.ä.) eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren des Bodensees erhalten, die bis zu 4 Wochen gültig ist.
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Aufgrund der Vielzahl von Wassersportführerscheinen werden bestimmt Fragen zu diesem Komplex auftreten. Zur Beantwortung stehen wir an unseren Info- oder Kursabenden, an unseren Stammtischen oder auch telefonisch (montags von 18.00 bis 21.00 Uhr) gerne zur Verfügung.

