Neues Verkehrstrennungsgebiet
Eine neues Einbahnwegesystem in der westlichen Ostsee ist am 01.12.05 von der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO angenommen worden. Die neue Wegeführung wurde gleichzeitig als zusätzliche Schutzmaßnahme für besonders schützenswerte Gebiete ( Particularly Sensitive Sea Areas, PSSA) verabschiedet. Damit ist die Ostsee nun endgültig von der IMO als besonders ökologisch sensibles Seegebiet anerkannt.
"Diese neuen Schifffahrtswegemaßnahmen in der westlichen Ostsee werden den Schiffsverkehr noch sicherer machen", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee heute in Berlin. "Die von Deutschland gemeinsam mit den Ostseeanrainerstaaten erarbeiteten Maßnahmen werden ab Juli 2006 in Kraft treten, so dass die neue Schiffswegeführung verbindlich wird", so der Bundesverkehrsminister. Hierbei handelt es sich insbesondere um die neuen Verkehrstrennungsgebiete "Bornholmsgatt" und "North of Rügen".
Die neuen Wegeführungsmaßnahmen in der westlichen Ostsee haben drei Ziele: Sie sollen
- die gefahrenträchtigen Situationen bei der Begegnung der Schiffe untereinander verringern,
- die ost- und westgehenden Verkehre im westlichen Bereich der Ostsee voneinander trennen und
- den Transitverkehr so führen, dass er in einem ausreichend großen Abstand zu den Flachwassergebieten,
insbesondere vor der deutschen Küste um den Darß herumgeleitet wird.
Darüber hinaus wird zusätzlich eine Küstenverkehrszone vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns auf der deutschen Seite eingerichtet. Sie soll sicherstellen, dass der Transitverkehr das Verkehrstrennungsgebiet "Südlich von Gedser" benutzt und in sicherer Entfernung vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns verläuft.
Quelle: BMVBW - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Ärztliches Attest SBF See
In den Durchführungsrichtlinien der Sportbootführerscheinverordnung See vom 01.10.2005 sind die Bedingungen im ärztlichen Attest geändert worden.
- Sehschärfemessungen von Optikern sind weiterhin nicht zugelassen.
- Die Grenzwerte für Farbschwächen sind von 6,0 (Grünschwäche) auf Werte zwischen 0,7 und 1,4 gesenkt worden.
- Hörgeräte sind jetzt erlaubt
Für die Ärzte ist die Bearbeitung dahingehend erleichtert worden, dass keine Werte mehr eingetragen werden müssen, sondern nur noch die Einschätzung "ausreichend" bzw. "nicht ausreichend" angekreuzt wird.
Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN)
Es werden bis auf weiteres keine Pyro-Prüfungen abgenommen.
Das Bundesverkehrsministerium hat Ende Oktober 2005 die Wassersportverbände DSV und DMYV gebeten, so lange keine Pyro-Prüfungen mehr durchzuführen, bis eine Durchführungsrichtlinie erlassen bzw. eine Einigung mit den Ländern erreicht ist.
Neue Begleithefte und Seekarten für SKS ab 01.07.2006
Für die Kurse im WS 2005/2006 und die Prüfungen zum SKS bis zum 30.06.2006 gelten nun doch noch die alten Begleithefte und Seekarten (Ü30 und 1875). Ab dem 01.07.2006 werden die nautischen Bücher des Jahres 2005 zugrunde gelegt und die in der Prüfung benötigten Übungsseekarten aktualisiert.
Skipper ist jetzt auch Funker
In der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.08.2005 ist in der Sportseeschifferschein-Verordnung festgelegt worden, dass "Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung nachweisen müssen". das bedeutet, dass es nicht mehr ausreicht, wenn "irgendeine Person" an Bord ein Funkzeugnis besitzt, sondern es muss der Schiffsführer sein. Das Short range certificate (SRC) gilt für den Küstenbereich mit Abdeckung von UKW-Geräten und das Longe range certificate (LRC) wird bei der Benutzung von Grenz-/Kurzwellengeräten und Satellitentelefonen benötigt. Im Binnenland gibt es eine derartige Regelung in der Sportschifffahrt nicht.
Die für 2008 vorgesehene Kopplung von SKS mit SRC und SSS/SHS mit LRC wurde mit der neuen Verordnung endgültig aufgehoben.Die neuen Regelungen sind bereits am 15. August 2005 in Kraft getreten. Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen.
Promillegrenze gesenkt
Ab 15.8.2005 gelten auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen neue Promillegrenzen. Nach § 3 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt dann:
"Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben."
Neue Prüfungsordnung
Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel (SKN)
Am 01.08.2005 ist eine neue Prüfungsordnung für die Prüfung des Sachkundenachweis Seenotsignalmittel in Kraft getreten. Prüfungen nach der alten Verordnung werden nicht mehr durchgeführt. Vor dem 01.08.2005 erworbene Pyronachweise behalten ihre Gültigkeit.
Der Fragenkatalog umfasst insgesamt 120 Fragen zu den Themen Gesetzeskunde aus dem Waffen-, Straf-, Sprengstoff- und Seeverkehrsrecht sowie Gerätekunde. Der Prüfungsbogen umfasst 30 Fragen, die Prüfungszeit ist 60 Minuten für die Theorie. Bei bestandener Theorie erfolgt im Anschluss eine praktische Prüfung. Dort müssen von 5 Aufgaben 4 bestanden werden. Nach bestandener Prüfung wird der Sachkundenachweis (SKN) ausgestellt.
Ein Eintrag in einen Führerschein ist nicht mehr möglich. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Besitz eines Sportbootführerscheines, die Vollendung des 18. Lebensjahres und ein Lichtbild.
IBS wird jetzt auch in Frankreich anerkannt
Der Internationale Bootsschein (IBS) für Wassersportfahrzeuge, weltweit anerkannt als Registrier- und Eigentumsnachweis für Boote im In- und Ausland, gilt jetzt auch an der französischen Küste.
Bislang war der IBS überall - selbst auf den französischen Binnengewässern - anerkannt, mit Ausnahme beim Anlaufen französischer Seehäfen. Hier mussten Bootsbesitzer ihr Eigentum mittels des amtlichen Flaggenzertifikats nachweisen.
Für Sportboote sind damit nur noch zwei Bootsdokumente erforderlich:
- Kleiner 15m Rumpflänge - IBS
- Größer 15m Rumpflänge - Eintragung in ein Internationales Seeschiffsregister (ISR)
Neue Begleithefte und Seekarten für SKS, SSS, SHS
Der Lenkungsausschuss des Deutschen Segler-Verbandes hat beschlossen, vom 01.01.2006 an die theoretischen Prüfungen zum SKS-, SSS- und SHS-Schein mit neuen Begleitheften und Seekarten durchzuführen. Die Prüfungsaufgaben im Fach Navigation werden bislang auf der Basis von nautischen Büchern aus den Jahren 1997 (SSS und SHS) bzw. 1999 (SKS) gestellt. Ab dem 01.01.2006 werden die nautischen Bücher des Jahres 2005 zugrunde gelegt. Bei dieser Gelegenheit werden auch die in der Prüfung benötigten Übungsseekarten aktualisiert.
Änderungen seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
Im Rahmen der Zwölften Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften soll unter anderem die Sportseeschifferscheinverordnung geändert werden.
Die bisher darin enthaltene und ab 01.01. 2008 vorgesehene Bestimmung, nach der Inhaber eines Sportküstenschifferscheins mindestens im Besitz eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) und Inhaber eines Sportsee- oder Sporthochseeschifferscheins mindestens das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC)
besitzen müssen, soll ersatzlos gestrichen werden. Maßgeblich für das erforderliche Seefunkzeugnis ist weiterhin ausschließlich die Funkausrüstung des Sportbootes.
Das heißt: Der Schiffsführer muss entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportbootes seine Qualifikation durch den Besitz des SRC oder LRC nachweisen.
Neues Seekartennull ab 2005
Bis Ende 2004 war das Seekartennull (SKN) im Bereich der deutschen Nordseeküste gleich dem mittleren Springniedrigwasser (MSpNW). In den europäischen Nordsee-Anrainerstaaten (z.B. Frankreich und England) ist das SKN anders definiert, wodurch sich in den verschiedenen Seekarten unterschiedliche Bezugshorizonte und Zahlenangaben ergeben. Nun sollen die Seekarten auf einen einheitlichen Horizont bezogen werden. Ab 2005 entspricht das neue SKN in allen Anrainerstaaten dem Niveau des niedrigstmöglichen Gezeitenwasserstands (LAT; Lowest Astronomical Tide). Das LAT liegt im Bereich der deutschen Nordseeküste etwa 50 cm unterhalb des MSpNW.
Weitere Informationen
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