Sturmwarndienst am Bodensee
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Starkwindwarnung (früher Vorsichtsmeldung)Orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 40 mal aufleuchtet. Die Starkwindwarnung macht auf die Gefahr des Aufkommens von Windböen mit Geschwindigkeiten zwischen 25 und 33 Knoten bzw. 6 bis 8 Windstärken nach der
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SturmwarnungOrangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 90 mal aufleuchtet. Die Sturmwarnung kündet die Gefahr von Sturmwinden mit Geschwindigkeiten ab
34 Knoten bzw. 8 Windstärken nach der |
| Beide Warnungen werden möglichst eine Stunde vor Eintreffen der ersten Böen im fraglichen Warngebiet angezeigt. Während einer Starkwindwarnung kann auf Sturmwarnung hochgewarnt werden. | |
Warnregionen und Alarmierungszeiten |
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| 01. April bis 31. Oktober: 07.00 bis 22.00 Uhr 01. November bis 31. März: 07.00 bis 20.00 Uhr |
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| Die Schiffsführer haben bei beiden Warnarten im Sinne der allgemeinen Sorgfaltspflicht alle notwendigen Sicherheitsmassnahmen für Mannschaft (Rettungsgeräte) und Schiff zu treffen und je nach Schiffsart und -größe die Ufernähe oder nötigenfalls eine geschützte Bucht bzw. den nächsten Hafen aufzusuchen. | |




