Sporthochseeschifferschein
- Empfohlener amtlicher Führerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen in der weltweiten Fahrt.
- Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.
- Der SHS ist international gültig und wird in allen Ländern anerkannt.
Geltungsbereich
Weltweite Fahrt (alle Meere).
Mindestalter
- 18 Jahre
Zulassung
- Besitz Sportseeschifferschein
- Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des Sportseeschifferscheins) als Wachführer.
- Passbild (38x45mm, Halbprofil, ohne Kopfbedeckung), mit Namen versehen.
Prüfung
- Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferschein - Verordnung abgenommen.
- Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern Navigation, - Schifffahrtsrecht und Wetterkunde. Es sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse u. a. der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern).
- Eine praktische Prüfung wird nicht durchgeführt.
Weitere Informationen
Prüfungstermine
der Zentralen Verwaltungsstelle des DSV- Deutscher Segler-Verband
www.dsv.org

