Sportboote über 15 m Länge

Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer Länge von 15m oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich.

Auf allen anderen Binnenschifffahrtsstraßen wird für das Führen eines Fahrzeuges mit einer Länge von 20m oder mehr ein Sportschifferzeugnis benötigt.
Weitere Informationen: Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

Schifferpatent für den Rhein (Hochrhein)

Wer die Rheinstrecke zwischen Stein am Rhein (erstes Fahrwasserzeichen der Straßenbrücke in Höhe des Hettlerhäuschens) und der Straßenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen befahren will, muss in der Schiffsführerprüfung (Hochrheinpatent) eingehende Kenntnisse des Fahrwassers dieser Strecke nachweisen. Er muss außerdem in der praktischen Schiffsführerprüfung zeigen, dass er sich auf dieser Strecke nautisch richtig verhalten kann.