Sportbootführerschein (SBF)

Neue Sportbootführerscheinverordnung

  • Sportbootführerscheinverordnungen Binnen (SBF Binnen) und See (SBF See) werden zusammengelegt. 
  • Die Sportbootführerscheinverordnung gilt für Sportboote von weniger als 20 Metern Länge gemessen ohne Ruder und Bugspriet, auf den Seeschifffahrtsstraßen: für Sportboote ohne Längenbegrenzung.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann nicht an demselben Tag wiederholt werden. Ein vier-wöchiges Abwarten zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung entfällt.
  • Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann bis eine Woche vor dem Prüfungstermin abgegeben werden.
  • Die Teilprüfungen können zu verschiedenen Zeitpunkten absolviert werden.
  • Zum Bestehen der Prüfung müssen alle Prüfungsteile innerhalb eines Jahres bestanden werden. Ein bestandener Prüfungsteil ist ein Jahr gültig.

Allgemeine Informationen

  • Der SBF ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.
  • Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011).
    In Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.
    Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
  • Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011).
    Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter:
    unter Segel - 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)
    mit Antriebsmaschine - 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)
  • Tauglichkeit:
    „Tauglichkeitsnachweis“ als Nachweis der medizinischen Tauglichkeit, insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt den Tauglichkeitsnachweis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
  • 1 Passbild (35x45mm, siehe Bundesdruckerei) mit Namen versehen.
  • Zuverlässigkeit:
    Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses, auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

Prüfung

Die Prüfung zum SBF besteht für alle Geltungsbereiche und Antriebsarten aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.

Theorie

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen:

  • Binnenschifffahrtsrecht
  • Seemannschaft
  • Wetterkunde
  • Umweltschutz
  • Fahrzeugführung (Segelboot, Motorboot)

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen entsprechend der angestrebten Antriebsart bearbeitet werden.

Den zugrundeliegenden Fragenkatalog mit Basisfragen, spezifischen Fragen Binnen und den spezifischen Fragen Segeln gibt es unter www.elwis.de.

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Seeschifffahrtsrecht
  • Wetterkunde
  • Fahrzeugkunde 

Dazu müssen ein Multiple-Choice-Fragebogen und eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog mit Basisfragen, spezifischen Fragen See und den Navigationsaufgaben gibt es unter www.elwis.de.

In Ausnahmefällen ist die schriftliche Prüfung auch als mündliche Prüfung möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Nähere Informationen dazu erteilt auch der Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe.

Praxis

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel:

  • Pflichtmanöver: Anlegen unter Segeln, Ablegen unter Segeln, Rettungsmanöver unter Segeln 
    (von drei gestellten Aufgaben müssen drei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Sonstige Manöver: Segel setzen/bergen, Wenden/Halsen, Anluven/Abfallen, Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts 
    (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher Schotstek oder doppelter Schotstek,  Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden).

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine:

  • Pflichtmanöver: Anlegen mit Antriebsmaschine, Ablegen mit Antriebsmaschine, Rettungsmanöver mit Antriebsmaschine
    (von drei gestellten Aufgaben müssen drei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale 
    (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek,  Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
    (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden).

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine und unter Segel:

  • Alle Aufgaben für den Sportbootführerschein-Binnen unter Segel und den Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine, wobei die Knoten nur einmal mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und ihre Verwendung erklärt werden müssen.

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:

  • Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Fahren nach Kompass, Peilen 
    (von fünf gestellten Aufgaben müssen fünf mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale 
    (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek,  Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
    (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden).

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt. 

 

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