Sportküstenschifferschein (SKS)

Allgemeine Informationen

  • Empfohlener amtlicher Führerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen im Küstengewässer bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste.
  • Der Sportküstenschifferschein (SKS) kann "unter Motor" oder "unter Segel und Motor" erworben werden und wird von den meisten Vercharterern als Befähigungsnachweis verlangt.
  • Der SKS ist international gültig und wird in allen Ländern anerkannt.
  • Geltungsbereich: Küstengewässer bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Besitz Sportbootführerschein - Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (unbeglaubigte Kopie)
  • Nachweis von mindestens 300 sm auf Segelyachten (für den SKS-Schein unter Antriebsmaschine und unter Segel) oder auf Motoryachten (für den SKS-Schein unter Antriebsmaschine). Der Seemeilennachweis muss erst zur praktischen Prüfung erbracht werden (z.B. nach einem Ausbildungstörn).
  • 1 Passbild (35x45mm, siehe Bundesdruckerei) mit Namen versehen

Prüfung

  • Das Prüfungsverfahren und die Prüfungsinhalte sind in der Sportseeschifferschein-Verordnung und den Durchführungsrichtlinien Sportküstenschifferschein geregelt. Mit der Erteilung von Sportküstenschifferscheinen sind der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) und der Deutsche Segler-Verband (DSV) beauftragt.
  • Die Prüfung zum Erwerb des Sportküstenschifferscheines besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.
  • Die theoretische Prüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen:
    • Fragenkatalog mit 30 Fragen aus den Bereichen Navigation, Rechtskunde, Wetterkunde und Seemannschaft
    • Karten- und Gezeitenaufgabe
  • Für den Prüfungsteil "Kartenaufgabe" sind folgende Hilfsmittel mitzubringen:
    • Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den SKS (Ausgabe 2013)
    • Übungskarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII - Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe
    • Navigationsbesteck: Kursdreiecke od. Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistift etc.
    • Daneben sind die Karte 1/INT 1 (Zeichen, Abkürzungen Begriffe in deutschen Seekarten) und ein nicht programmierbarer und nicht programmierter Taschenrechner zugelassen.
    • Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten. Eingeklebte "Seiten-Reiter" im Begleitheft sind unzulässig.
  • Die beiden theoretischen Prüfungsteile können zu verschiedenen Zeitpunkten (die zusammen mit der praktischen Prüfung nicht mehr als 24 Monate auseinander liegen dürfen) erfolgen.
  • Die Praxisprüfung muss an einem Seehafen (Nord-, Ostsee, Mittelmeer oder Atlantik) abgelegt werden. Wir empfehlen hierfür einen Ausbildungstörn unter Leitung eines fachkundigen Skippers über einen unserer Partner Stuis Törns oder Schoenicke Skipperteam Ostsee, Nordsee).
  • Beide Teilprüfungen - Theorie und Praxis - müssen innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden.
  • In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

    • Pflichtaufgaben

      • Rettungsmanöver unter Segel
      • Rettungsmanöver mit Maschinenantrieb

Beide Manöver (unter Segel und mit Maschinenunterstützung) müssen gefahren und mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Sie dürfen nicht zu einem Manöver zusammengefasst werden.

      • Manöver mit Antriebsmaschine
        • Anlegen mit Antriebsmaschine
        • Ablegen mit Antriebsmaschine
      • Manöver unter Segel
        • Wenden oder Halsen/Q-Wende
        • Beidrehen/Beiliegen

Alle Manöver mit Antriebsmaschine und unter Segel müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

    • Sonstige Aufgaben
      • Seemannschaft/Fertigkeiten
        Sicherheitseinweisung, Notrolle, Handhabung Lifebelt und Lifeline, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen (Spring, Vor- und Achterleine, Leine auf Slip)
      • Wetterkunde
        Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
      • Navigation
        Bestimmung des Schiffsortes; Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen, Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass oder Handpeilkompass
      • Motor, elektrische Anlage und Gasanlage
        Kontrolle  und Bedienung

Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Fertigkeiten, Wetterkunde, Navigation und Motor, elektrische Anlage und Gasanlage müssen drei von vier Aufgaben mit „ausreichend“ bewertet werden.

      • Seemannschaft/Manöver
        Mit Antriebsmaschine: Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen eines Ankermanövers
        Unter Segel: Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt,  Aufschießer fahren

Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Manöver dürfen höchstens zwei gestellt werden und eine Aufgabe muss mit „ausreichend“ bewertet werden.

Mit Antriebsmaschine
Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver mit Maschinenunterstützung und unter Segel nicht geprüft.