Empfohlener amtlicher Führerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen in der weltweiten Fahrt.
Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.
Der SHS ist international gültig und wird in allen Ländern anerkannt.
Geltungsbereich: Weltweite Fahrt (alle Meere).
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Besitz Sportbootführerschein - Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportseeschifferscheins als Skipper, Coskipper oder Wachführer (im Gegensatz zum SSS genügt stellvertretende Wachführung nicht).
Passbild (38x45mm, Halbprofil, ohne Kopfbedeckung), mit Namen versehen.
Prüfung
Die Prüfungen zum Sporthochseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferschein - Verordnung abgenommen.
Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern Navigation, - Schifffahrtsrecht und Wetterkunde. Es sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse u. a. der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern).
Praxis: Handhabung des Sextanten (ca. 10 Minuten, Erklärung/Überprüfung der drei gängigen Fehler und Durchführung einer Vertikal-Winkel-Messung).
Mündliche Prüfung: Handhabung von Yachten (organisatorische, technische und seemännische Aspekte der Führung von Yachten; Fahren in schwerem Wetter; Verhalten in wirbelsturmgefährdeten Gebieten).